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Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN FÜR DEN VERTRIEB VON SANITÄR-, HEIZUNG- & INSTALLATIONSARTIKELN

1 Allgemeines
1.1 Geltungsbereich

Die nachfolgenden Bedingungen werden durch Erteilung eines Auftrages vom Besteller für den jeweiligen Auftrag sowie für etwaige Nach- und Ersatzlieferungen verbindlich anerkannt. Andere Bedingungen sind nur dann bindend, wenn sie von Sanitärhandel Smuk ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Dies gilt insbesondere für Einkaufs- oder Auftragsbedingungen des Bestellers, soweit sie mit diesen Bedingungen in Widerspruch stehen bzw. den Umfang der Verkäuferpflichten oder die Zahlungsmodalitäten in irgendeiner Weise ändern.

1.2 Bestellungen

Bestellungen können vom Besteller in schriftlicher Form abgegeben werden. Für Irrtümer, Falschbestellungen, fehlende Produkte oder Teilprodukte, Inkompatibilitäten von Produkten und Preisirrtümern ist Sanitärhandel Smuk jedenfalls nicht haftbar zu machen. Änderungen bzw. Stornierungen sind ebenfalls nur unter den hier vertraglich geregelten Bestimmungen geltend zu machen.

1.3 Vertragsabschluß

Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung (auch durch eMail) durch Sanitärhandel Smuk zustande. Bei Sofortlieferung ab Lager, die ohne Auftragsbestätigung erfolgen, kommt der Vertrag durch Zusendung der Ware zustande. Maschinell (durch Computer) erstellte Auftragsbestätigungen sind auch ohne Unterschrift rechtsgültig. Maßgebend für Inhalt und Umfang der beiderseitigen Rechte und Pflichten ist die schriftliche Auftragsbestätigung, bei Sofortlieferung die Rechnung von Sanitärhandel Smuk. Alle Abänderungen bedürfen der Schriftform. Die Kosten der nach dem Vertragsabschluß vom Besteller gewünschten Änderungen oder Annullierungen trägt der Besteller.

1.4 Stornierung/Rücktritt

B2B-Geschäfte, also Geschäfte zwischen zwei Unternehmen, sind vom Rücktrittsrecht ausgenommen.
Kein Rücktrittsrecht gibt es weiters bei folgenden Artikel:
Unverpackte, bereits gebrauchte Ware oder Waren mit beschädigter Originalverpackung kann nicht zurückgenommen werden, wie auch ausnahmslos die Stornierung von Aufträgen bzw. die Rücknahme von Waren dann nicht erfolgen kann, wenn sie speziell für einen Auftrag gefertigt wurden. (Artikel, die erst beim Hersteller für diesen Auftrag produziert werden müssen.) Weiters sind Hygiene- und Toillette-Artikel (zum Beispiel WC-Sitze, WC-Bürsten und ähnliches) von der Rücknahme ausgeschlossen.
Der Anspruch auf Ersatz des darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
Die Kosten des Warenrückversandes hat der Konsument zu tragen. Sollte die Ware unfrei zurückgesendet werden, sind wir berechtigt, einen entsprechenden Betrag einzubehalten.

Im Falle des Rücktritts findet eine gänzliche oder teilweise Rückerstattung des Kaufpreises nur Zug um Zug gegen Zurückstellung der vom Besteller erhaltenen Waren statt. Die Ware sollte in ungenütztem und als neu wiederverkaufsfähigem Zustand und in der Originalverpackung zurück geschickt werden. Bei Artikeln, die durch Gebrauchsspuren beeinträchtigt sind, wird von uns ein angemessenes Entgelt für die Wertminderung erhoben bzw. einbehalten. Gleiches gilt, wenn bei Rückgabe der Ware Zubehör oder Teile fehlen.

Widerrufsbelehrung für Konsumenten mit Wohnsitz oder ständigem Aufenthalt in Österreich

Der Verbraucher kann von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag innerhalb von 7 Werktagen zurücktreten. Samstage gelten nicht als Werktage. Die Rücktrittsfrist beginnt jeweils mit Eingang der Ware beim Verbraucher zu laufen. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.
Ende der Widerrufsbelehrung

Widerrufsbelehrung für Konsumenten mit Wohnsitz oder ständigem Aufenthalt in Deutschland

Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (zB Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung). Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: Sanitärhandel Smuk, Maderspergergasse 13, A-2603 Felixdorf, shop@sanitaerhandel.at

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (zB Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung

1.5 Preise

Die in Angeboten oder Preislisten von Sanitärhandel Smuk genannten Preise, Konditionen und Lieferzeiten sind bis zur Ausfertigung einer Auftragsbestätigung freibleibend und nicht verbindlich. Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. Umsatzsteuer.
Alle Angaben ohne Gewähr, Irrtümer, Fehler und Änderung vorbehalten!

1.6 Produkthaftung

Die zu den Angeboten gehörenden Unterlagen von Sanitärhandel Smuk und deren Lieferanten wie Abbildungen, Zeichnungen, Prospekte, Maß- oder Gewichtsangaben sind nur annähernd maßgebend. Auskünfte über Verarbeitung oder Anwendungsmöglichkeiten der Ware, technische Beratung, einschließlich Bedienungs- und Wartungsanleitungen, und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich unter Ausschluss jeglicher Haftung. Für Verkaufsunterlagen, technische Anleitungen und Funktionsfähigkeit von Produkten, welche nicht von Sanitärhandel Smuk hergestellt wurden, wird inhaltlich und funktional die Verantwortung ebenfalls nicht von Sanitärhandel Smuk übernommen.

1.7 Richtigstellungen

Schreib-, Rechen-, Informations- oder Kalkulationsfehler in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Rechnungen von Sanitärhandel Smuk können bei Bekanntwerden jederzeit berichtigt werden. Für Irrtümer in Katalogen, Preislisten, Angeboten und Auftragsbestätigungen, Rechnungen usw. behält sich Sanitärhandel Smuk das Recht vor, Richtigstellung und eventuelle Nachbelastungen oder Preisnachlässe vorzunehmen.

Sanitärhandel Smuk behält sich das Eigentums- und Urheberrecht an Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und andern Unterlagen vor. Diese dürfen dritten Personen nicht zugänglich gemacht werden. Wird der Auftrag nicht erteilt, so sind diese Unterlagen auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben und etwaige Kopien derer zu vernichten.

2 Lieferung
2.1 Fristen

Lieferfristen in Auftragsbestätigungen von Sanitärhandel Smuk beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Alle Lieferfristen unterliegen insofern einer Veränderung, als der Besteller noch Unterlagen, Produkte, behördliche Genehmigungen oder Genehmigungen Dritter oder Freigaben zu beschaffen oder Aufklärungen über technische Einzelheiten zu geben oder eine vereinbarte Vorauszahlung (auch Anzahlung) zu leisten hat. In diesen Fällen beginnt die Lieferfrist erst mit dem Zeitpunkt der Erbringung der Leistung durch den Besteller bzw. verschiebt sich ein zugesagtes Lieferdatum entsprechend dem Zeitverzug für die Beschaffung der vorstehenden Unterlagen, Produkte, Genehmigungen, Freigaben, Aufklärungen oder Zahlungen.

2.2 Fristeinhaltung

Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die Lieferung innerhalb der vereinbarten, bzw. gemäß 2.1. oder 2.3. verlängerten Fristen die Lieferstelle verlässt oder dort versandbereit war und nur aus einer von Sanitärhandel Smuk nicht zu vertretenden Ursache nicht versandt wurde.

2.3 Fristverlängerung

Die Lieferfrist verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesaehener Ereignisse, die außerhalb der direkten Einfluss-Sphäre von Sanitärhandel Smuk liegen, und zwar gleichgültig, ob sie bei einem Unterlieferanten eintreten, sowie bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung (als solche Verlängerungsgründe gelten z. B. Betriebsstörungen, Ausschussproduktion, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe, Brandschäden, Strom- und Brennstoffmangel, Verzollungsverzug, Transportverzögerungen und -schäden und sonstige Hindernisse, die von erheblichem Einfluss auf die Fertigung des Liefergegenstandes sind, sowie andere nach den allgemeinen Rechtsgrundsätzen von Sanitärhandel Smuk nicht zu vertretende Umstände). Wenn das Hindernis durch mehr als 6 Monate andauert, sind beide Partner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bezieht sich das Hindernis nur auf einen Teil der zu liefernden Ware, dann kann der Rücktritt nur für diesen Teil erklärt werden außer wenn der Besteller für die teilweise Lieferung keinerlei Verwendungsmöglichkeit hat.

2.4 Sonstige Fristverlängerungen

Unter 2.3 fällt auch, wenn eine Exportbewilligung seitens der Republik Österreich, des Ursprungslandes der Waren oder eines Drittlandes, die nach den Bestimmungen des betreffenden Landes für die zu liefernde Ware oder einen Teil derselben erforderlich ist, bei Ablauf der vereinbarten Lieferfrist nicht oder nur unter für Sanitärhandel Smuk unzumutbaren Bedingungen oder Auflagen vorliegt.

2.5 Schadenersatz bei Verzug

Schadenersatzansprüche stehen dem Besteller bei Überschreitung von Lieferfristen sowie in den 2.3 und 2.4 angeführten Fällen nicht zu.

2.6 Teillieferungen

Teillieferungen können gesondert verrechnet werden, deren Bezahlung ist die Voraussetzung von Folgelieferungen.

2.7 Transportversicherung

Durch der in Punkt 6 definierten Gefahrenübergabe hat Sanitärhandel Smuk keine Transportversicherung. Es gilt die Transportversicherung und deren AGBs des jeweilige Zustellers. Bei bereits äußerlich erkennbaren Beschädigungen der Sendung müssen Sie den Inhalt sofort im Beisein des Auslieferers auf Vollständigkeit und soweit möglich auf einwandfreie Beschaffenheit prüfen. Bei zerbrechlichen oder heiklen Lieferungen (Glas, Spiegle, Kunststoff, Schränke, etc.) ist eine Kontrolle der Lieferung SOFORT und IM BEISEIN des Auslieferers auf ALLE FÄLLE durchzuführen. Wird dies nicht gemacht, verfällt jeglicher Anspruch auf Versicherungsschutz. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie nicht nur die Übernahme der Ware sondern auch, dass Sie die Ware in ordnungsgemäßem Zustand ohne äußerlich erkennbare Mängel übernommen haben. Schadenersatzansprüche aus Transportschäden sind in diesem Fall ausgeschlossen, wenn Sie nicht sofort die Ware kontrollieren und ggf. Beschädigungen in einem vom Auslieferer auszustellenden Schadensprotokoll festhalten. Ein Vorbehalt hinsichtlich späterer Reklamationen in Bezug auf Transportschäden oder Vollständigkeit bei beschädigten Sendungen hat rechtlich keinerlei Bedeutung. Eine Annahmeverweigerung ohne Schadensprotokoll (also eine Rücksendung) geschieht, so wie der gesamte Transportweg, auf Risikos des Käufers. Sollte eine Lieferung beschädigt und ohne Schadensprotokoll an die Firma Sanitärhandel Smuk zurückgesendet werden, so ist Firma Sanitärhandel Smuk von jeder Verantwortung freizusprechen.
Im Falle eines Transportschadens muss der Empfänger:
- Den Schaden unverzüglich (noch am selben Tag) an Firma Sanitärhandel Smuk melden
- Die schadhafte Sendung inkl. Verpackung für eine Besichtigung der Versicherung bereithalten
- Den Schaden mit Fotos dokumentieren (Verpackung und Inhalt) und an Sanitärhandel Smuk schicken
Sollten diese Punkte vom Käufer nicht eingehalten werden, erlischt jeglicher Anspruch auf Ersatz!

3 Eigentumsvorbehalt
3.1 Eigentumsübergang

Die gelieferten Waren bleiben Eigentum von Sanitärhandel Smuk bis zur gänzlichen Bezahlung des gesamten Rechnungsbetrages samt Nebenkosten. Teilzahlungen werden zunächst auf Service-, Montage- und sonstige Nebenkosten angerechnet. Weiters wirken eingehende Zahlungen immer auf die ältest fällige, unbeglichene Rechnung.

3.2 Veräußerung

Der Besteller darf die Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußern. Die aus einer Veräußerung der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Besteller bereits bei Bestellung an Sanitärhandel Smuk zu deren Sicherung ab, und zwar gleichgültig, auf welchem Rechtsgrund diese beruhen. Der Besteller ist zur für jedermann ersichtlichen Kennzeichnung dieser Abtretung in seinen Büchern verpflichtet.

3.3 Veräußerung mit Änderungen

Wenn die Vorbehaltsware vom Besteller zusammen mit fremden, Sanitärhandel Smuk nicht gehörenden Waren oder Dienstleistungen veräußert wird, so gelten die Forderungen nur in der Höhe eines dem Rechnungswert der verwendeten Vorbehaltsware entsprechenden Teilbetrages als abgetreten. Der Besteller ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen so lange einzuziehen, wie er seiner Zahlungspflicht gegenüber Sanitärhandel Smuk vertragsgemäß nachkommt. Auf Verlangen von Sanitärhandel Smuk hat er ihr die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen. Sanitärhandel Smuk kann den Schuldnern die Abtretung anzeigen. Übersteigt der Wert der Sanitärhandel Smuk gemäß dem vorhergesagten gewährten Sicherungen den Wert der Forderung von Sanitärhandel Smuk um mehr als 25 %, so ist Sanitärhandel Smuk auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe verpflichtet.

3.4 § 297a ABGB

Werden die Vorbehaltswaren in eine solche Verbindung mit Grund und Boden gebracht, dass zur Wahrung des Eigentumsvorbehaltes gegenüber dritten Personen gemäß § 297 a des ABGB die Anmerkung des fremden Eigentums im Grundbuch erforderlich ist, so ist der Besteller auf seine Kosten verpflichtet, diese Anmerkung im Grundbuch vor Übergabe der Maschinen bzw. Einrichtungen durchzuführen bzw. die erforderlichen einverleibungsfähigen Urkunden auszustellen. Bis zum Nachweis der Erfüllung dieser Bedingungen kann Sanitärhandel Smuk die betreffenden Liefergegenstände zurückbehalten. Sanitärhandel Smuk behält sich das Recht vor, auch nach erfolgter Lieferung die grundbücherliche Eintragung zu verlangen.

4 Gewährleistung
4.1 Gewährleistungsfrist

Die Gewährleistungsfrist für Neuware beträgt ab dem 01.01.2002 vierundzwanzig Monate. Die Frist beginnt mit Rechnungsdatum/Lieferung der Ware. Beanstandungen offensichtlicher Mängel bzw. Fehlbestände sind uns unverzüglich jedoch spätestens binnen 7 Tagen anzuzeigen. Um einen Gewährleistungsanspruch geltend zu machen, ist es erforderlich, die defekte Ware an Sanitärhandel Smuk inkl. Rechnungskopie und möglichst genauer Fehlerbeschreibung zu retournieren.
Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Die Angaben bezüglich Lieferungen und Leistungen in Preislisten, Prospekten oder Ähnlichen stellen lediglich Beschreibungen bzw. Richtwerte dar. Diese Beschreibungen sind keine Zusicherungen von Eigenschaften, handelsübliche Abweichungen bleiben vorbehalten.

4.2 Gewährleistungsausschuss

Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind Mängel, die auf unrichtige Montage oder Behandlung durch den Besteller oder Dritte, Transportschäden, Überbeanspruchung über die angegebene oder angemessene Leistung, Naturkatastrophen, Überspannung und chemische oder physikalische Einflüsse zurückzuführen sind.

4.3 Fremdprodukte und Manipulation

Die Gewährleistung schließt den Ersatz von Teilen aus, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen. Bei mitgelieferten Fremdfabrikaten übernimmt Sanitärhandel Smuk nur die Gewähr, die von den Herstellern der jeweiligen Produkte geleistet wird. Für Schäden oder Gewinnentgang wegen eines gerügten Mangels haftet Sanitärhandel Smuk in jedem Fall nicht. Ebenso auch nicht für Schäden, die aus der richtigen oder falschen Verwendung der verkauften Produkte durch den Käufer, seine Beauftragten oder Dritte entstehen. Die Gewährleistungspflicht erlischt, wenn ohne die schriftliche Zustimmung seitens Sanitärhandel Smuk Eingriffe oder Änderungen an den ausgelieferten Produkten oder Gegenständen vorgenommen werden.

4.4 Gebrauchte Produkte

Die Gewährleistungsfrist wird durch etwaige Garantieleistungen nicht geändert. Für gebraucht verkaufte Gegenstände wird keine Gewähr geleistet.

4.5 Wartung von in Betrieb befindlichen Anlagen

Inbetriebsetzungs-, Erweiterungs-, Wartungs-, Austausch- und Reparaturarbeiten in Anlagen des Bestellers sind von diesem verantwortlich zu beaufsichtigen. Sanitärhandel Smuk haftet nicht für Schäden und Ausfälle, die infolge solcher Leistungen eintreten.

4.6 Gewährleistungsvoraussetzungen

Zu Leistungen im Rahmen der Gewährleistung ist Sanitärhandel Smuk nur verpflichtet, wenn und solange der Besteller die vereinbarten Zahlungsbedingungen vollständig und zur Zufriedenheit von Sanitärhandel Smuk erfüllt hat.

4.7 Produkthaftung

Soweit das Produkthaftungsgesetz oder andere gesetzliche Bestimmungen nicht zwingend anderes vorschreiben, haftet Sanitärhandel Smuk für Sachschäden an und durch betriebliche Nutzung von Liefergegenständen nicht.

5 Preise

Die Preise gelten in Österreich, soweit nicht anders vereinbart, ab Lieferstelle Sanitärhandel Smuk und schließen alle Einfuhrspesen und -abgaben ein. Im Preis nicht enthalten sind Verpackung und Transportversicherung ab Lieferstelle Sanitärhandel Smuk, Service- und Montagekosten, Projektierung, Beratung und Inbetriebsetzung. Änderungen oder Neueinführungen von Einfuhrspesen, Herstellerpreisen oder Abgaben im Erzeugerland oder in Österreich sowie Wechselkursänderungen berechtigen Sanitärhandel Smuk zu einer entsprechenden Preisänderung. Für Reparaturen im Vorhinein angegebene Preise sind unverbindlich.

6 Gefahrenübergang

Der Transport der Ware von Lieferstelle Sanitärhandel Smuk bis zum Bestimmungsort erfolgt in jedem Fall auf Gefahr des Bestellers. Falls die Absendung versandbereiter Ware ohne Verschulden seitens Sanitärhandel Smuk nicht möglich ist oder seitens des Bestellers nicht gewünscht wird, gehen alle Gefahren der Einlagerung und deren Kosten mit der Meldung der Versandbereitschaft der Ware auf den Besteller über.

7 Zahlungsbedingungen

Wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist, ist die Zahlung des Rechnungsbetrages prompt netto Kassa auf ein in den Bankverbindungen der Rechnung von Sanitärhandel Smuk ausgewiesenes Konto frei Zahlstelle Sanitärhandel Smuk zu leisten. Bei verspätetem Zahlungseingang steht Sanitärhandel Smuk unter Vorbehalt anderer Ansprüche das Recht zu, Verzugszinsen in der Höhe der jeweiligen Kosten eines Bankkredites anzurechnen. Diskont-, Einzugs- oder sonstige Kosten sowie anfallende Spesen bei Bankgeschäften gehen zu Lasten des Bestellers.
Bei Überschreitung des Zahlungsziel durch den Kunden wird automatisch unser Inkasso-Büro beauftragt:

KSV1870 Forderungsmanagement GmbH
Wagenseilgasse 7, A-1120 Wien
Tel: +43 50 1870, FAX: +43 50 1870-991000

IS Inkasso Service GmbH & Co KG
Südtirolerstr. 9, A-4020 Linz
Tel: +43 70 600631 FAX: +43 70 665984

Die Entgegennahme von Schecks und Wechseln wird nicht durchgeführt.

Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen von Sanitärhandel Smuk nicht anerkannter Gegenansprüche des Bestellers ist nicht statthaft, ebenso die Aufrechnung mit solchen. Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller Forderungen von Sanitärhandel Smuk zur Folge. Sie berechtigt Sanitärhandel Smuk, noch offen stehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuliefern sowie nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, ferner dem Besteller die Weiterveräußerung (Weiterverwendung) der Ware zu untersagen und sie in Sanitärhandel Smuks Verfügungsgewalt zu nehmen. Der Rücktritt vom Vertrag lässt den gesetzlichen Anspruch auf Schadenersatz unberührt.

8 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Der Erfüllungsort für alle Leistungen ist Felixdorf, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird.

Für alle sich aus diesen Vereinbarungen ergebenden Streitigkeiten ist wahlweise die Zuständigkeit jenes Gerichtes vereinbart, das für den Bezirk Wiener Neustadt örtlich zuständig ist. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.

9 Abschließende Klauseln
9.1 Salvatorische Klausel

Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, und die Änderung dieser aus gesetzlichen Gründen zwingend vorgeschrieben ist, so sind diese zu ändern. An ihre Stelle oder zur Schließung vertraglicher Lücken sind von den Vertragspartnern partnerschaftlich Regelungen zu setzen, welche den wirtschaftlichen Interessen beider Parteien am nächsten kommen. Davon nicht betroffene Stellen des Dokumentes bleiben in ihrem Inhalt, ihrer Formulierung und ihrer Gültigkeit unberührt.

9.2 Vertraulichkeit

Der Besteller und Sanitärhandel Smuk verpflichten sich, sämtliche Informationen, welche im Zuge des Auftrages erlangt wurden, vertraulich zu behandeln. Weiters wird hier besonders auf die Punkte Diese Bedingungen gelten auch nach Abschluss des Rechtsgeschäfts.

9.3 Datenschutz

Sanitärhandel Smuk ist verpflichtet, die Bestimmungen gemäß §20 des Datenschutzgesetzes aus dem Jahre 2000 einzuhalten. Dies gilt insbesondere für die Weitergabe von Kundendaten und Informationen über Kunden.

9.4 Geheimhaltung

Sowohl der Besteller als auch Sanitärhandel Smuk verpflichten sich, gegenseitige Loyalität und Geheimhaltung zu garantieren. Die Weitergabe von vertraulichen Informationen über den jeweiligen Partner ist streng untersagt, und gerichtlich verfolgbar.


Stand: September 2010

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